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Allgemeine Geschäftsbedingungen

    KÄUFER

1. Alle Immobilien welche Davidson & Blank S.L. in Spanien zum Kauf anbietet sind
    für den Käufer absolut provisionsfrei, also es werden dem Käufer keinerlei
    Vermittlungsgebühren berechnet.

2. Sobald sich ein Interessent zum Kauf einer Immobilie bei Davidson & Blank S.L.
    entschieden hat und diese reservieren möchte, wird Davidson & Blank S.L. ein
    Reservierungvertrag erstellen. Bei Unterzeichnung des Reservierungsvertrages
    hat der Käufer eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtverkaufspreises
    der Immobilie an Davidson & Blank S.L. zu leisten.

3. Die im Reservierungsvertrag vereinbarte Frist für die notarielle Beurkundung,
    die Übernahme und die Restzahlung der Immobilie ist bindend.
    Sollte der Käufer diese Frist nicht einhalten, hat der Verkäufer nach
    spanischem Gesetz das Recht diese Anzahlung zu behalten und kann die
    Immobilie wieder frei zum Verkauf anbieten.
    Änderungen oder Verlängerungen von im Reservierungsvertrag vereinbarten
    Fristen und Terminen sind nur schriftlich wirksam.
    Sämtliche zusätzliche Vereinbarungen müssen ebenfalls schritlich getroffen
    werden.

4. Dem Käufer/Interessent ist es untersagt erhaltene Informationen
    sowie Exposes von Davidson & Blank S.L. an Dritte weiter zu geben.

 

    VERKÄUFER

1. Zur Vermittlung einer Immobilie schliesst der Verkäufer mit Davidson & Blank S.L.
    einen einfachen Maklerauftrag (kein Alleinauftrag) mit Provisonsbestätigung ab.
    Die Laufzeit beträgt mindestens 3 Monate und verlängert sich automatisch
    um einen Monat wenn nicht einer der beiden Parteien aus einem wichtigen Grund
    fristgerecht 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
    Der Vertrag endet jedoch spätestens mit der Laufzeit von einem Jahr.

2. Für die Vermittlung einer Immobilie berechnet Davidson & Blank S.L. eine
    Kommission in Höhe von 5% inklusive IVA von derzeit 16% des erzielten
    Gesamtverkaufspreises.

3. Die Provison ist fällig und verdient am Tage der notariellen Beurkundung
    der Immobilie in Bar oder durch einen garantierten Bankscheck.